Recht zum Grillen

Grillen auf dem Balkon

Offenes Feuer ist auf dem Balkon nicht erlaubt. Steaks und Würste dürfen nur auf dem elektronischen Grill gebraten werden. Der Vermieter kann in Wohnanlagen verlangen dass Sie ausschließlich nur einen Elektrogrill verwenden. Man muss allerdings nicht erst mal fragen ob man grillen darf. Wenn nichts im Mietvertrag steht, dürfen Sie mit dem mit dem Elektrogrill grillen. Allerdings haben Sie kein Recht zum Grillen wenn im Vertrag das Gegenteil steht.

Im Garten grillen

Im Garten müssen Sie nicht unbedingt mit einem Elektrogrill grillen. Sie können auch Ihr Kohlegrill verwenden. Allerdings entwickeln diese Kohlegrills viel Rauch – für die einen ist es ein Spaß, für die anderen eine Belästigung. Oft landet der Grillspaß dann vor dem Gericht. Die Gerichtsurteile fangen von einer Beschränkung von nur 1-Mal im Jahr grillen bis zu 4 Mal. Manchmal ist es so wenn Sie auf böse Nachbarn stoßen dass Sie nie wieder grillen dürfen. Einige Gerichte schlagen vor, mindestens 2 Tage vor dem Grillen die Nachbarn zu informieren (und wenn Sie schon da sind, laden Sie sie doch ein :)) Je enger die Bebauung desto mehr sollten Sie Rücksicht auf die anderen nehmen. Oder nehmen Sie am besten einen Elektrogrill, es schmeckt genau so gut.


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